Verein-Satzung

(1) Der Club / Verein führt den Namen Goldman Exclusive Drinks Club – The Private Business Club.§1 Name und Sitz

(2) Er hat seinen Sitz in Nürnberg und wurde von Vorstand und Geschäftsführer Steven Schlusche gegründet.

(3) Der Club ist kein eingetragener Verein und ist somit auch nicht im Handels- und Vereinsregister eingetragen.

§2 Clubzweck

(1) Im Mittelpunkt des Goldman Exclusive Drinks Club steht die Philosophie, beste Drinks aus gastronomische Premiumerzeugnissen in einer exklusiven Atmosphäre anzubieten, und so Genussliebhabern und Getränke Gourmets aus aller Welt, etwas ganz Besondere zu präsentieren.
Der erste Club soll in Nürnberg, einer der aufstrebendsten Metropolen Bayerns entstehen. Der Club bietet Gourmets und Liebhabern verschiedenster Nationalitäten die geeignete Plattform für Begegnungen und Erfahrungsaustausch. Als Club-Mitglied trifft man auf genussaffine Gleichgesinnte und erlebt anregende Gespräche in einem Ambiente von internationalem Flair.

Der Verein dient keinem wirtschaftlichen Zweck und er soll keine wirtschaftlichen Gewinne erzielen.

(2) Der Club bietet auch die passende Umgebung für Geschäftsgespräche. Neben einer offenen Bestuhlung stehen den Mitgliedern auch diskrete Tischgruppierungen zur Verfügung.

(3) Als Club-Mitglieder sind Damen ebenso herzlich willkommen wie Herren. Neben Einzelmitgliedschaften sind auch Firmenmitgliedschaften möglich.

(4) Der Goldman Exclusive Drinks Club basiert auf einem reinen Interessensaustausch und dem gesellschaftlichen Aspekt Kontakte zu knüpfen.

(5) Das Clubleben steht unter der Maxime „Lifestyle – Trinken mit Genuss“. Rahmenbedingungen wie territoriale Herkunft, saisonaler Anbau bestimmen die Auswahl der angebotenen, hochwertigen Produkte. Statt Quantität wird kompromisslose Qualität geboten.

(6) Der Goldman Exclusive Drinks Club wird sich vorerst auf den Standort Nürnberg beschränken. Die Eröffnungen weiterer Goldman-Exclusiv Drinks Clubs mit nationalen und internationalen Standorten sind zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen.

(7) Partnerschaften mit anderen nationalen und internationalen Vereinen / Clubs sind erwünscht und möglich.

§3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr jedoch wird kein wirtschaftlicher Zweck bezweckt.

§4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Clubs können natürliche und juristische Personen werden, die die Zwecke des Clubs unterstützen. Clubmitglied kann jede natürliche Person ab dem 18. Lebensjahr werden.

(2) Für die Aufnahme in den Goldman Exclusive Drinks Club ist ein persönlicher Antrag erforderlich, der an den Vorstand zu richten ist. Der Antrag ist mit einer einmalige Zahlung der Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € verbunden der gleichzeitig mit einer Anfertigung der Goldman Exclusive Drinks Club Memeber Karte verknüpft ist. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich oder via online erfolgen, hierfür stellt der Club ein Antragsformular zur Verfügung.

(3) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei Ablehnung des Antrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, die Gründe dem Antragsteller mitzuteilen.

(4) Die Clubmitgliedschaft bzw. Vereinsmitgliedschaft beginnt mit der Antragsgenehmigung durch den Clubvorstand, mit Datum und Unterschrift sowie dem Zahlungseingang des kompletten Betrages (Aufnahme- und Kartengebühr – gesamt einmalig 5,00 €). Ebenso kann der Betrag auch in Bar vor Ort beglichen werden. Hierfür wird eine Zahlungsquittung ausgestellt.

(5) Der Austritt aus dem Goldman Exclusive Drinks Club erfolgt durch eine schriftliche Austrittserklärung. Eine Frist hierfür besteht nicht und ist somit jederzeit möglich.

(6) Aus wichtigem Grund kann der Clubvorstand ein Mitglied von der Mitgliedschaft ausschließen, fristlos kündigen oder das Ruhen der Mitgliedschaft beschließen und somit dem Clubmitglied den Zutritt zu den Clubräumen untersagen. Als wichtige Gründe gelten:

1) wenn ein Clubmitglied mehrmalig, trotz Abmahnung, grob gegen die Satzung oder Clubordnung verstößt.
2) wenn die Beendigung der Mitgliedschaft im dringenden Clubinteresse liegt.
3) bei Diebstahl innerhalb der Clubräume.
4) beim Konsum von Drogen (Rauschgift) innerhalb den Clubräume.
5) Mitglieder die durch Handlungen oder Äußerungen dem Club national oder international Schaden zugefügt haben.
6) der Clubvorstand kann ohne nennen von Gründen, Hausverbote aussprechen.
7) unerwünschte und gesperrte Personen werden von dem Clubvorstand auf eine „Blacklist“ gesetzt, die für alle Mitglieder ersichtlich ist.

(7) Endet die Mitgliedschaft während eines Geschäftsjahres oder beschließt der Vorstand das Ruhen der Mitgliedschaft, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des einmaligen Mitgliedsbeitrages in Höhe von 5,00 € für das laufende Geschäftsjahr bestehen, bzw. auf die bereits eingezahlten Beiträge hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Betrag dient(e) lediglich zur Anfertigung der Member Karte.

(8) Persönliche Mitgliedschaft
a) Persönliche Mitglieder sind natürliche Personen.
b) Persönliche Mitglieder entrichten eine einmalige Aufnahmegebühr, im Gegenzug erhält das Mitglied eine Member Karte ausgehändigt.
c) Persönliche Mitglieder haben das Nutzungsrecht der Clubräume und seiner Einrichtungen.
d) Die persönliche Mitgliedschaft ist nur ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

(9) Firmenmitgliedschaft
a) Juristische Personen und Personengesellschaften können Firmenmitglied werden.
b) Die Firmenmitgliedschaft berechtigt mehrere Personen (von einer Firma und unter Vorlage der Firmenkarte) zur Nutzung des Clubs und seiner Einrichtungen.
Hierfür sind Aufnahmegebühren zu entrichten, die im Einzelnen und individuell ausgehandelt werden.
c) Dem Aufnahmeantrag ist eine Liste mit den Namen der für die Nutzung vorgeschlagenen Anzahl der Firmenangehörigen beizufügen.
d) Die Zahl der benannten Firmenangehörigen ist auf 5 Mitglieder begrenzt.
e) Firmenmitglieder können nicht ausgewechselt werden.
f) Gegenleistungen, die im Interesse des Clubs liegen, können verrechnet werden.

(10) Die Mitgliederzahl ist in den einzelnen Clubmitgliedschaften limitiert und somit begrenzt. Anträge, die über die Begrenzung hinaus eingehen, werden auf eine Warteliste gesetzt. Die Rangfolge in der Warteliste richtet sich nach dem Datum des Antragseinganges. Im Falle der Aufnahme wird die Aufnahmegebühr sofort fällig.

(12) Die Clubmitglieder dürfen begrenzt Gäste (24h Clubmitgliedschaft) mitbringen, diese müssen jedoch vorher angemeldet werden und dem Goldman Exclusive Drinks Club beitreten.

(13) 24h Tagesmitgliedschaft – Alle Gäste müssen sich 24h vor Veranstaltungsbeginn online mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und Unterschrift anmelden und erhalten so eine eine 24h Mitgliedschaft. Anfallende Gebühren hierfür werden individuell berechnet.

(14) Jedes Mitglied ist persönlich verantwortlich für seine mitgebrachten Gäste.

(15) Die Gäste verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, die Clubordnung und Satzung zu akzeptieren und zu befolgen.

(16) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtung des Clubs und etwaiger Kooperationspartner (zu den vom Goldman Exclusive Drinks Club vereinbarten Konditionen) sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren oder Events innerhalb des Clubs.

(17) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar oder vererbbar.

(18) Andere Formen der Zusammenarbeit: Der Vorstand kann im Interesse des Clubs mit Dritten andere Formen der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil beschließen.

(19) Jedes Clubmitglied erhält zum Identitätsnachweis eine Clubkarte mit persönlicher Mitgliedsnummer, diese kann unterschiedliche Formen, Optik, Leistungen und Funktionen haben. Ausgenommen ist die 24h Mitgliedschaft, hier erhält das Clubmitglied gegen eine komplett ausgefüllte und unterschriebene Antragskarte, eine nicht personalisierte Clubmitgliedscard, die bei verlassen des Clubs abgegeben werden muss.

(20) Zahlt ein Mitglied seine Aufnahmegebühr nicht, kommt es automatisch zur ruhenden Mitgliedschaft. So wird ihm seine Mitgliedsnummer für die folgenden 3 Kalenderjahre reserviert. Nach dieser Frist wird die Mitgliedsnummer wieder frei und kann dann anderen Mitgliedern vergeben werden.

(22) Die Clubbeiträge dient nicht dem wirtschaftlichen Zweck sondern zur Anfertigung der Member Card.

§ 5 Ehrenmitgliedschaft

(1) Der Vorstand kann Persönlichkeiten, die sich um die internationale Verständigung oder um den Verein besonders verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

(2) Alle Ehrenmitglieder werden öffentlich in dem Ehrenmitgliedsbuch mit Vor- und Zuname eingetragen.

(3) Eine Ehrenmitgliedschaft kann auch Politikern, Schauspielern, TV-Stars, Künstlern, Sportlern oder anderen Persönlichkeiten verliehen werden.

(4) Eine Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

§ 6 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind einmalig mit Beginn des Eintrittsdatums (genehmigter Clubantrag) fällig.

(2) Die Höhe der Aufnahmegebühren werden für persönliche Mitglieder und Firmenmitglieder in der Clubregel festgesetzt.

(3) Der Clubvorstand arbeitet ehrenamtlich und ist nicht beitragspflichtig.

§ 7 Kartenverlust

Verliert ein Clubmitglied seine Karte oder wird sie ihm gestohlen, muss dieses den Verlust umgehend der Clubleitung mitteilen.
Bei Ausstellung einer neuen Karte wird ein Selbstkostenanteil, erneut in Höhe von 5,00 € erhoben.

§ 8 Organe

Organe des Clubs sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

§ 9 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 und max. 7 Mitgliedern und beinhaltet folgende Funktionen, wobei eine Person auch mehrere Funktionen ausüben darf.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem Präsidenten als Vorsitzenden
b) dem Vizepräsidenten als stellvertretenden Vorsitzenden

Der Vorstand kann für die Dauer seiner Amtszeit (2 Jahre) bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder kooptieren.

(2) Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen.

(3) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des §26 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

4) Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, vertritt den Club gerichtlich und außergerichtlich allein.

(5) Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Betriebsbedingte Aufwendungen trägt der Club.

(6) Folgende Mitglieder (Vorsitzender und Präsident, dessen Stellvertreter werden ausschließlich von den Mitgliedern gewählt.

(7) Mitglieder (variabel) des Vorstandes werden in ihrer Einzelfunktion durch die Mitgliederversammlung gewählt, ohne dass für jeden Kandidaten ein getrennter Wahlvorgang erforderlich ist. Nur persönliche Mitglieder können zu Mitgliedern des Vorstands gewählt werden.

(8) Entscheidungen trifft der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

(9) Ehrenmitgliedschaften werden nur vom Clubvorstand vergeben.

(10) Der Vorstand oder auf seinen Vorschlag die Mitgliederversammlung kann zur Wahrnehmung von Aufgaben oder für besondere Zwecke Ausschüsse bestellen oder einzelne Personen beauftragen.

(11) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Direkte Wiederwahl ist zulässig.

(12) Die Haftung der Mitglieder des Vorstandes ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(13) Der Vorstand beschließt eine Clubordnung.

§ 10 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Sie hat mindestens einmal alle 2 stattzufinden.

(2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

(3) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(4) Satzungsänderungen des Clubs bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

(5) Das Sitzungsprotokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 11 Auflösung des Clubs

(1) Die Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Auflösung des Goldman Exclusive Drinks Clubs kann nur durch die Mehrheit des Clubvorstandes (mit einer 2/3-Mehrheit) in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitglieder-Versammlung beschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

(2) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind die vertretungsberechtigten Liquidatoren. Ihre Vertretungsbefugnis bestimmt sich nach § 8, Abs. 4 der Satzung.

(3) Eventuelle Guthaben nach Auflösung des Goldman Exclusive Drinks Clubs werden einem gemeinnützigen Zweck gespendet.

§ 12 Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht, als Gerichtsstand wird Nürnberg festgelegt.

Der Vorstand

Stand: 23.09.2014

Verein-Ordnung

Allgemeine Hinweise

Der Goldman Exclusive Drinks Club ist ein privater Business-Club mit der Philosophie beste Drinks aus gastronomische Premiumerzeugnissen in einer exklusiven Atmosphäre anzubieten und so Genussliebhabern und Getränke Gourmets aus aller Welt, etwas ganz Besondere zu präsentieren. Des Weiteren wird unseren Mitgliedern und deren Gästen die Möglichkeit gegeben in vertraulichem Rahmen Verbindungen zu pflegen. Da auch jeder Privatmann einmal ein erfolgreiches Unternehmen gründen kann darf auch jede natürliche juristische Person dem Club beitreten. Es wird gebeten, die nachfolgend aufgeführten Regeln zu beachten.

Unsere Mitglieder und Gäste nutzen seine Einrichtungen auf eigenes Risiko. Der Club / Verein übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Verluste oder Verletzungen während des Aufenthaltes in den Clubeinrichtungen. Allen Mitgliedern wird deshalb ein ausreichender Versicherungsschutz für sich und ihren Gästen empfohlen. Lediglich wird darauf geachtet das die jeweilige Räumlichkeit eine gesetzliche Betriebshaftpflicht besitzt.

Zutritt

Der Zutritt zu den Clubräumen bzw. Vereinsräumen ist nur Clubmitgliedern gestattet, die im Besitz einer gültigen Membercard sind. Beim Betreten des Clubs muss diese dem Türsteher oder dem Maitre gezeigt werden. Nach erfolgtem Zutritt in den Club wird jedes Mitglied registriert. Hierfür wird die Membercard am Empfang kurz eingelesen und nach erfolgtem Einlesen dem Clubmitglied wieder ausgehändigt. Wenn das Clubmitglied für sich oder seine Gäste Getränke oder Speisen bestellt, werden diese unmittelbar selbst in bar beglichen. Vor dem Verlassen des Clubs wird die Membercard beim Maitre vorgezeigt.

Öffnungszeiten-Clubbetrieb:

1. Der Goldman Exclusive Drinks Clubs steht seinen Mitgliedern während folgender Öffnungszeiten zur Verfügung:
Freitag und Samstag: 21.30 – 05.00 Uhr im Basement 11
Geschlossen: Bei geschlossenen bzw. reservierten Veranstaltungen bleibt der Club für die übrigen Mitglieder geschlossen.

Informationen hierfür werden gegebenenfalls unseren Clubmitglieder via SMS, E-Mail oder auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Eingangsbereich

Im Eingangsbereich werden die Gäste auf einem roten Teppich empfangen. Der für diesen Bereich verantwortliche Türsteher kontrolliert die Zutrittsberechtigung durch das Vorzeigen der Membercard. Nur sie ermöglicht den Eintritt. Mitgliedern, die ihre Membercard nicht dabei haben, kann der Zutritt verweigert werden.

Kleiderordnung im Clubraum

Stilvolle Kleiderwahl wird von Mitgliedern und Gästen erwartet und sollte selbstverständlich sein. Im Interesse des Clubs, seiner Mitglieder und deren Gäste bitten wir auf ein entsprechendes Erscheinungsbild zu achten.

Garderobe

Mäntel, Jacken, Schirme etc. sind an der Garderobe abzugeben. Haftung ausgeschlossen!

Gastraum

Der Gastraum bietet unseren Gästen diverse Sitzmöglichkeiten um für eine  gemütliche Atmosphäre zum Kennenlernen zu Sorgen.

Tischreservierungen

Tischreservierungen können telefonisch (0160/94468395) und online (www.basement11.de/KLON)  jederzeit getätigt werden.

Bei Reservierungen bitten wir um pünktliches Erscheinen. Benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie sich verspäten. Bei Nichtbenachrichtigung werden reservierte Tische, die die Reservierungszeit um 15 Minuten überschritten haben, bei Bedarf an andere Clubmitglieder vergeben. Dieses gilt auch bei Veranstaltungen.

Der Club kann an bestimmten Tagen aufgrund von Clubveranstaltungen, wie z.B. Dinner-Talks, abends geschlossen sein. Informationen hierfür werden unseren Clubmitglieder via SMS, E-Mail oder auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Werden kurzfristig oder unerwartet Veranstaltungen entgegen genommen und es gibt bereits Tischreservierungen, können diese durch Anweisung der Clubleitung ohne Regressanspruch abgesagt werden.

Private Veranstaltungen der Mitglieder in Form einer geschlossenen Gesellschaft können nach Vereinbarung tagsüber in unseren Clubräumen stattfinden. Nach Absprache können die Clubräume von den Mitgliedern auch ganztägig gemietet werden.

Anmeldungen und Absagen für unsere Clubveranstaltungen können nur schriftlich per E-Mail oder Fax entgegengenommen werden. Andere Reservierungen werden nicht berücksichtigt. Bestätigungen erfolgen in der Regel per SMS oder per Mail. Selbstverständlich informieren wir Sie jedoch umgehend, falls Ihre Zusage für eine bereits ausgebuchte Veranstaltung nicht mehr angenommen werden kann.

Bei begrenztem Platzangebot entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Reservierungen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige schriftliche Absage wird eine entsprechende „No Show-Gebühr“ erhoben. Bitte haben Sie Verständnis, dass Reservierungsabsagen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb des in der Einladung angegebenen Zeitraumes in der Verwaltung schriftlich eingegangen sind.

Cocktailbar

Eine imposante Cocktailbar mit besten Weinen, edlen Spirituosen und frischen Cocktails lädt nach dem Abgeben der Garderobe zu einem Aperitif ein, bevor es sich die Gäste auf ihren Plätzen gut gehen lassen.

Veranstaltungen

Tagsüber sind auch regelmäßige Veranstaltungen in den Clubräumen geplant. Wir bieten den Club-Produktpartnern auch die Möglichkeit, ihre Produkte in unseren Clubräumen für Präsentationen, Verköstigungen oder Ausstellungen zu nutzen, um so auch ihre Kundenanbindung vor Ort zu optimieren.

Es wird neben den offenen Veranstaltungen (für Mitglieder) auch geschlossene Veranstaltungen geben.

Toiletten

Wir bitten höflichst und auch im Interesse aller Clubmitglieder, die Toiletten sauber und hygienisch zu verlassen und mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Accessoires und Kosmetikartikel bedacht und sorgsam umzugehen.

Membercard

1. Die Membercards dienen:
a) zur Identifizierung des Clubmitglieds
b) als Zutrittsberechtigung des Clubmitglieds
in die Clubräume

Clubmitgliedschaften

Die Mitgliedschaftsleistungen sind einmalige Leistungen und beginnen ab Mitgliedsaufnahme und können nicht übertragen werden. Jedes PC-Mitglied muss eine einmalige Aufnahmegebühr zahlen.

Für eine 24h-Tagescard muss eine Tagesmitgliedschaft beantragt und abgeschlossen werden. Tagescards sind limitiert und die Vergabe richtet sich nach der Auslastung des Clubs, sie können also an manchen Tagen auch nicht erhältlich sein. Eine Tagescard gilt für den eingetragenen Tag von 21.30 bis zum Ende der Öffnungszeit und kann pro Person nur einmal pro Woche beantragt werden und muss mindestens 24h vor Veranstatlungsbeginn vorgemeldet sein.

Vergebene Ehrenmitgliedschaften beziehen sich auf eine kostenfreie Membercard.

Firmenmitgliedschaften sind erwünscht und werden durch den Clubvorstand ausgehandelt und entschieden.

Bezahlung

Die Clubmitglieder können ihre Rechnung wie folgt bezahlen:

in bar

mit einer EC-Karte

mit einer Kreditkarte

per Rechnung (Firmenmitgliedschaft)

Trinkgeld

Wir möchten unseren Clubmitgliedern einen überdurchschnittlichen Service anbieten, aus diesem Grund legen wir besonderen Wert auf qualifizierte Mitarbeiter. Wenn guter Service mit einem Trinkgeld belohnt wird, sind wir dafür allen Clubmitgliedern sehr dankbar. Das Trinkgeld bekommt der jeweilige Tischservice persönlich zu 100 Prozent.

Verbote/Unerwünschtes

1. Die Benutzung von Radios, sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken sind in den Clubräumen nicht gestattet.
2. Das Mitbringen von Tieren und dessen Aufenthalt in den Clubräumen ist nicht erlaubt.
3. Der Konsum von Drogen (ausgenommen Alkohol) ist ebenfalls verboten.
4. In den gesamten Clubräumen ist das Fotografieren und Filmen verboten. Das Fotografieren und die Berichterstattung im Auftrag der Medien oder zur Nutzung in den Medien sind nur nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand erlaubt.
5. Der Aufenthalt in den Clubräumen ist für Personen unter 18 Jahre nicht gestattet.
6. Das Mitnehmen der Jacken, Mäntel oder Schirme an die Tische ist nicht erwünscht.
7. Zu Räumlichkeiten, die nur fürs Personal bestimmt sind und auch so gekennzeichnet wurden, ist der Zutritt nicht gestattet.
8. Bei geschlossenen Veranstaltungen haben Clubmitglieder keinen Anspruch auf den Aufenthalt in den Clubräumen.
9. Das Belästigen des Personals, ob mündlich oder durch Handgreiflichkeiten ist verboten.
10. Clubmitgliedern, die keine Geschäftsfähigkeit (alkoholisiert, o.ä.) vorweisen, kann der Zutritt in den Clubräumen verweigert bzw. zum verlassen aufgefordert werden.

Kommt es zum Verstoß dieser Verbote, können Mitglieder aus den Clubräumen verwiesen werden.

Video-Überwachung

Ausgewählte Bereiche der Clubräume wie Eingänge, Kassenbereich, Garderobe werden per Video überwacht und dienen allein der Sicherheit der Clubgemeinschaft.

Datenschutz

Alle persönlichen Daten sowie Videoaufzeichnungen unterliegen dem Datenschutz und werden nur intern genutzt.

Kontakt

Conradtystrase 1
D-90441 Nürnberg

Tel.: +49 160 / 944 683 95
Mail:

Club-Präsident und Vorstand
Steven Schlusche

Berlin, 23.09.2014